Vergleichswert

„Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Zahl von Vergleichspreisen ermittelt. Für die Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen“.

Der Bodenwert wird entsprechend §19 ImmoWertV vorrangig im Vergleichswertverfahren auf Grundlage geeigneter Bodenrichtwerte ermittelt. Diese werden durch die Gutachterausschüsse der Kommunen anhand von Kaufpreissammlungen ermittelt. Diese Werte können allerdings nicht unmittelbar in die eigene Wertermittlung übernommen werden, sondern müssen durch verschiedene Anpassungen vergleichbar gemacht werden.