Erbbaurecht

Das Erbbaurecht (Erbpacht) ist das Recht, üblicherweise gegen Zahlung eines Entgeltes (Erbbauzins), auf oder unter der Oberfläche eines Grundstückes ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten.

Das Erbbaurecht wird begründet durch einen Erbbaurechtsvertrag zwischen Erbbauberechtigtem und Grundstückseigentümer und anschließender Eintragung ins Grundbuch.

Das Erbbaurecht kann wie ein Grundstück veräußert, vererbt und belastet werden.

Das Erbbaurecht erlischt durch Ablauf der vereinbarten Zeit (meist 99 Jahre). Errichtete Gebäude müssen nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht vom Grundstück entfernt werden. Der Erbbauberechtigte erhält grundsätzlich eine Vergütung für den Gebäudewert.

Teilweise besteht aber auch die Möglichkeit den Erbbaurechtsvertrag zu verlängern oder das Grundstück zu erwerben. Besonders in den Fällen, in denen der Ablauf des Erbbaurechtes in naher Zukunft liegt, sollten diese Dinge bereits vor Abschluss der Kaufvertrages mit dem Grundstückseigentümer ausgehandelt und vertraglich gesichert werden.

Wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie interessieren, sollten Sie generell darauf achten, ob es sich um ein Kaufgrundstück oder ein Erbbaurecht handelt. Bei unseriösen Anbietern wirken Immobilien auf den ersten Blick teilweise günstig. In einigen Fällen stellt sich bei näherer Betrachtung aber leider heraus, dass es sich nicht um ein Kaufgrundstück sondern um ein Erbbaurecht handelt. Schon aus diesen Gründen ist es unerlässlich, dass Sie sich vom Anbieter die kompletten Verkaufsunterlagen aushändigen lassen.